Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Allen Leistungen und Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht als vereinbart, solange sie nicht schriftlich durch den Auftragnehmer anerkannt wurden.
2. Angebote
Angebote erfolgen freibleibend. Die in Drucksachen, elektronischen Medien, sonstigen Unterlagen oder mündlich gemachten Angaben sind unverbindlich, sie erlangen erst mit Auftragsbestätigung ihre Verbindlichkeit.
Es gelten stets die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben, Eigenschaften und Umfänge als verbindlich. Die Angebotspreise gelten stets nur im Falle des ungeteilten Auftrags.
Werden Angebote nach den Angaben des Kunden oder dem von ihm zur Auftragsvergabe beauftragten Dritten bzw. den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet der Auftragnehmer für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
3. Nebenkosten, Sonderleistungen
Alle Honorare verstehen sich exkl. Spesen und Reisekosten.
Die zum Ort des Auftraggebers oder zum Ausführungsort aufgewendeten Reisekosten werden separat berechnet.
Die Kosten für die Reisezeit werden pro Person auf 40,00 EUR je Stunde An- und Abreise pauschaliert. Hinzu kommen die Kosten für Bahn-Tickets (DB, 2. Klasse) sowie ÖPNV oder Taxi als Zubringer, die Kostenerstattung erfolgt ggf. nach Einzelnachweis.
4. Auftragsablauf
Der Auftrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Auch per Fax oder über elektronische Medien erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich.
Nach Auftragseingang nimmt BERLINERWEBDESIGN die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und liefert soweit möglich, innerhalb der vereinbarten Frist die bestellten Entwürfe. Die Entwürfe werden ggf. mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen, welches bei nach Begleichen der Schlussrechnung in der endfertigen Reinzeichnung entfernt wird.
Alle Entwürfe werden dem Kunden zur Begutachtung vorgelegt, der Kunde ist verpflichtet alle Änderungen und Korrekturen schriftlich einzureichen. Die Anzahl von kostenlosen Korrekturen und Änderungen sind abhängig von dem jeweiligen Leistungspaket. Jede weitere Korrektur wird nach Time & Material abgerechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Einbindung von Daten, Bildern oder andere Inhalte die vom Kunden geliefert werden zu verweigern, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Daten zur Auftragsabwicklung vor Projektstart zu liefern. Sollte die Lieferung der Daten nicht erfolgen, ist BERLINERWEBDESIGN dazu berechtigt, den Auftrag ohne weitere Angabe von Gründen zu stornieren.
Der Kunde verpflichtet sich, die endfertigen Reinzeichnungen innerhalb von 7 Tagen schriftlich abzunehmen.
Sollte innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Reinzeichnung keine Abnahme oder Korrekturwünsche durch den Kunden erfolgen, gilt der Entwurf als abgenommen und wird von BERLINER WEBDESIGN in Rechnung gestellt. Jede Abnahme und jeder Korrekturwunsch muss schriftlich erfolgen.
5. Leistungsumfang
Der jeweils zum Auftragsgegenstand gehörende Leistungsumfang geht aus den Leistungspositionen im Angebot oder aus dem zum Angebot gehörenden Lasten- und Pflichtenheft hervor.
Anderslautende Leistungsverpflichtungen sind ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte
Mit Begleichen der Abschlussrechnung gehen auf den Auftraggeber die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte der graphischen Erzeugnisse ausschließlich für Web und Printerzeugnisse über. Eine Verwendung in allen anderen Medien (TV, Webvideo, Kino, POS, o.ä.) ist – auch nachträglich – anzumelden und erfordert die nach AGD-Tarif berechnete zu erwerbende Einräumung entsprechender, nach Reichweite aufgeschlüsselter, Rechte.
7. Haftung
Für terminliche Verschiebungen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer von der Haftung und entbunden und kann ggf. den vereinbarten Fertigungstermin je nach Auslastung verschieben. Für durch diese Verzögerungen entstandene Schäden ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, oder einer anderen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht verteilt oder gefährdet wird.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen (insbesondere der übernommenen Angaben im Impressum).
Der Auftraggeber haftet vollständig für Schadensersatzansprüche, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch die vom Kunden übergebenen Daten, Bilder oder Inhalte an den Auftragnehmer gestellt werden.
Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder sowie aller sonstigen, nicht vom Auftragnehmer erstellten, Inhalte. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftragnehmer haftet im Fall eines Auftrags für Webdesign für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
Der Auftragnehmer erstellt die Website so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern bei Vorhandensein einer durchschnittlichen Internetanbindung zügig und vollständig aufgebaut wird. Er garantiert nicht, dass die Website auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden (automatische Updates, Eingriffe des Auftraggebers), einwandfrei dargestellt wird. Bei Änderungen und Anpassungen an aktuelle Standards haftet er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren oder wenig verbreiteten Browsern einwandfrei funktioniert.
Die unterstützten Browser sind mindestens Internet Explorer ab Version 9 sowie FireFox 4, Chrome 4, Opera 10.5 und Safari 5. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die nach Abnahme des Projekts infolge veralteter Technik oder nicht vorgenommener Wartung/eines Hackerangriffs geltend machen könnten.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 12. Januar 2015 von Microsoft keine Updates mehr zu den Internet Explorern bis Version 11 erscheinen.
8. Digitale Daten
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien und andere Quellen zu gelieferten Endprodukten an den Auftraggeber herauszugeben.
9. Höhere Gewalt
Wenn der Auftragnehmer – oder von ihm beauftragte Dritte – an der Erfüllung von Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten– z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten o.ä. – so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Auftragsnehmer von der Lieferungsverpflichtung zum geplanten Termin frei.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Erzeugnisse unterliegen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen dem erweiterten Kontokorrent-/Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
11. Teilleistungen und Rechnungsfortschritt
Der Auftragnehmer ist, v.a. bei ungeplanten Verzögerungen, berechtigt, Teilleistungen des Auftrags zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
12. Vorzeitige Auflösung des Vertrags
Der Auftraggeber kann den Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Fall sind die Honorare der bisher getätigten Arbeiten in voller Höhe sowie zusätzlich 15% des Gesamtauftragsvolumens als Entschädigung zu zahlen. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Berlin, © 2015